Wer mit dem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen, muss für das Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und das Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland zulassen.

Mehr dazu bei www.hilfe-ua.de 

Weitere Informationen

Merkblatt Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - deutsch


Merkblatt Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - deutsch


Teil B Anlage Konzept Sicherheitsuntersuchung


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