Wer mit dem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen, muss für das Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und das Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland zulassen.
Wer mit dem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen, muss für das Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und das Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland zulassen.