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Ab Montag, 31. März, stellt die Kommunale Ausländerbehörde in der Zechenstraße auf reines Termingeschäft um. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Vorsprache nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Kreis Unna

Die Vorsprachen der Kundinnen und Kunden werden anders organisiert, damit die Bearbeitung des jeweiligen Anliegens garantiert werden kann. Zudem wird so eine mehrstündige Wartezeit vermieden.

Termine können auf der Homepage des Kreises Unna gebucht werden. Diese werden mit einer Vorlaufzeit von zwölf Wochen auf der Homepage des Kreises freigeschaltet (Terminvereinbarung). Zusätzlich werden täglich weitere Kapazitäten freigeschaltet, damit auch spontane Vorsprachen ermöglicht werden.

Zudem ist für viele Anliegen eine persönliche Vorsprache gar nicht erforderlich. Zahlreiche Anträge können online gestellt werden (Online-Anträge Aufenthaltstitel / Kreis Unna).

Auch für die Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bevor ein Termin vereinbart wird, kann der Lieferstatus des Aufenthaltstitels bzw. des Reiseausweises geprüft werden. Weitergehende Informationen erhalten die Kundinnen und Kunden bei der Beantragung des Dokumentes. Diese sind auch auf der Homepage des Kreises Unna zu finden (Aufenthalt und Asyl | Ausländerbehörde / Kreis Unna).

Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung aufgrund eines Asylverfahrens sind, erhalten automatisch eine Termineinladung zur Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattungen bzw. der Duldungen.

Grundsätzlich steht die Nutzung des Kontaktformulars zur Verfügung. Gerne kann die Ausländerbehörde über das Funktionspostfach abh@kreis-unna.de kontaktiert werden.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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