Die Betreuungsbehörde des Kreises Unna sucht selbstständige Berufsbetreuer.
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Aufgabe von Berufsbetreuern ist die rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können. Berufsbetreuer beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.
Berufsbetreuer sind selbstständig. Die Tätigkeit kann in Voll- oder Teilzeit ausgeübt und der Arbeitsalltag flexibel gestaltet werden. Die Vergütung erfolgt als Fallpauschale und wird auf Grundlage der Vorbildung in drei verschiedene Vergütungsstufen eingeordnet. Die Vergütung wird beim jeweils zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht.
Berufsbetreuer ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Voraussetzung für die Ausübung ist die Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde. Neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit wird eine ausreichende Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Eine der Möglichkeiten zur Erlangung der Sachkunde ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang. Dieser Lehrgang umfasst 270 Zeitstunden und wird von zahlreichen anerkannten Anbietern durchgeführt. Wer über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügt, benötigt keinen weiteren Nachweis der Sachkunde. Für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung kann im Einzelfall anerkannt werden.
Wer interessiert ist, meldet sich für weitere Informationen bei der Betreuungsbehörde des Kreises Unna unter Fon 0 23 03 -27 12 51 oder per Mail an rechtlichebetreuungen@kreis-unna.de.
Weiterführende Informationen gibt es auch beim Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) unter Berufsbetreuer*in werden: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (berufsbetreuung.de)
Die Betreuungsbehörde des Kreises Unna ist für sämtliche Städte und Gemeinden im Kreis Unna, ausgenommen der Städte Unna und Lünen zuständig. Derzeit sind etwa 50 Berufsbetreuer mit Stammsitz im Kreis Unna registriert. Es sind auch viele Berufsbetreuer mit Stammsitz außerhalb des Kreises Unna für die Betreuungsgerichte im hiesigen Bezirk tätig.