Es ist eine Geschichte, die Hollywood nicht hätte besser schreiben können: Ein Ehepaar aus dem Iran, das 2019 noch kurz vor der Rückführung stand, ist Ende Juni 2024 eingebürgert worden – von derselben Kreis-Mitarbeiterin, die damals die Ausreisepapiere vorbereitet hatte.
Kreis Unna
Es geht um Frau Chiman Farzin und Herrn Ahmad Beheshti. Farzin ist 36 Jahre alt, in Teheran geboren und hat einen Bachelor-Abschluss im Fach Geburtshilfe. Beheshti ist ihr Ehemann, 40 Jahre alt und studierter Atom- und Molekularphysiker. Das Paar ist im Januar 2019 nach Deutschland eingereist. In Italien hatten sie zuvor ein Asylgesuch geäußert. Nach dem Dublin-Verfahren mussten sie also zurück nach Italien.
„Ich habe die Rückführung geplant, die beiden sind auch in der Asylunterkunft angetroffen worden, doch hatten sie die Ankündigung dazu nie erhalten“, so Sandra Stahl von der Ausländerbehörde. „Sie hatten auch nichts gepackt und so ist die Maßnahme damals abgebrochen worden.“
Anreise mit dem Fahrrad
Keine drei Stunden nach dem Abbruch kamen die beiden mit dem Fahrrad aus Werne in die Ausländerbehörde an die Zechenstraße nach Unna. Sie erklärten dort, nichts falsch machen zu wollen und sich an alle Gesetze zu halten. „Beide sprachen nach ihrem 6-monatigen Aufenthalt in Deutschland schon so gut Deutsch, dass ein Dolmetscher nicht notwendig war“, erinnert sich Stahl.
Beratung holte sich das Ehepaar in der Flüchtlingshilfe Werne, die zu einem Antrag an die Härtefallkommission des Landes NRW riet. Während des Verfahrens ist eine Rückführung nicht möglich – im Mai 2020 ist der Status als Flüchtlinge anerkannt worden.
„Herr Beheshti absolvierte eine Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme“, berichtet Sandra Stahl weiter. „Frau Farzin befand sich in der Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Hebammen. Beide hatten daher nur kurz Anspruch auf Sozialleistungen.“ Noch im selben Jahr legten beide den Test „Leben in Deutschland“ mit voller Punktzahl ab. 2021 erreichten beide beim Sprachzertifikat Deutsch Niveau B2 die Note „sehr gut“. „Schnell fanden sie Jobs und konnten ihren Lebensunterhalt selbst sichern“, so Stahl.
Kurze Zeit später erfüllten die beiden alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung – nach „altem“ Recht ist das frühestens nach 6 Jahren möglich – in dem Fall 2025. Mit dem Start des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz bereits nach 5 Jahren – also 2024. Sandra Stahl, immer noch Mitarbeiterin im zuständigen Fachbereich, händigte somit am 27. Juni 2024 dem Ehepaar die Einbürgerungsurkunden aus.