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Zwölf Wochen Schulferien, aber nur sechs Wochen Urlaub. Und wer betreut die Kinder in der langen schulfreien Zeit, wenn die Eltern keinen Urlaub mehr haben? Um so wichtiger ist es für Familien, die Kinder in den Ferien gut betreut zu wissen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung geht jetzt die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen.


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Anja Seeber (Fachbereichsleiter Schulen und Bildung Kreis Unna), Sabrina Witkowski (AUFF gGmbH), Martina Burgard-Wiggermann (Geschäftsführerin AUFF gGmbH), Dr. Katrin Linthorst (Bildungsdezernentin Kreis Unna), Philipp Westenberg (stv. Schulleiter Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule) und Berthold Potts (Schulaufsicht Förderschulen) bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.
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Foto: Kreis Unna

Dort wurde am Montag, 3. Juni, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Unna als Schulträger, der Schulleitung der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule sowie der AUFF gGmbh Kamen zur Ferienbetreuung am Schulstandort in Bergkamen unterzeichnet.

„Wir freuen uns sehr über diese Kooperation. Denn eine zuverlässige Ferienbetreuung stellt für viele Familien eine große Entlastung im Alltag dar“, so Bildungsdezernentin Dr. Katrin Linthorst.

Personelle und finanzielle Unterstützung durch den Kreis Unna

Dank der Kooperation findet in den Sommerferien erstmals eine Ferienbetreuung von maximal zwei Wochen für maximal 30 Schülerinnen und Schüler an der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen statt. Auch für die Herbstferien und in den Oster- sowie Sommerferien im kommenden Jahr ist eine Ferienbetreuung in den Räumen der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule geplant.

Während die AUFF gGmbh für die Planung, Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung zuständig ist und die Beratung und Unterstützung der Eltern in allen Fragen rund um die Refinanzierung der Ferienbetreuung übernimmt, stellt der Kreis Unna unentgeltlich die Räumlichkeiten in der Schule bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten. Außerdem unterstützt der Kreis Unna die Maßnahme personell durch verfügbare Kräfte des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. des Bundesfreiwilligendienstes und durch die Schulsozialarbeiterin.

Ebenso beantragt der Kreis Unna mögliche Fördermittel nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 12. Juni 2023 „Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung“. Nach dieser Förderrichtlinie können bei einer 90-prozentigen Förderung maximal 8.500 Euro pro Schuljahr und Schule an Fördermitteln beantragt werden. Mindestens 10 Prozent der Kosten sind als Eigenanteil durch den Schulträger zu erbringen.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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