Aufgrund personeller Umstrukturierung muss der Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs vorübergehend die Öffnungszeiten ändern.
Grafik: Matthias Horstmann Kreis Unna
Ab dem 1. März bis zum 31. August 2023 sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in 59425 Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag: 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7.30 – 12.30 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr
Montags, dienstags und donnerstags sind zusätzliche Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden.