Gesundheit:

In dieser Woche ist bei einer aufgefundenen Fledermaus in Selm-Bork eine Tollwutinfektion bestätigt worden. Da Tollwutinfektionen auch für den Menschen gefährlich sind und tödlich verlaufen können, warnt das Veterinäramt des Kreises Unna ausdrücklich davor, Fledermäuse anzufassen.

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Fledermaus
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„Bei der Sichtung von infizierten Tieren müssen Kratzwunden oder Bissverletzungen unbedingt verhindert werden – im Klartext: Nicht anfassen!“, betonen die Fachleute des Veterinäramtes. Es sei keinesfalls normal, dass sich eine Fledermaus auf dem Boden aufhält. Allein deshalb sei Vorsicht geboten. Zudem hätten Fledermäuse in ihrem Insektenfressergebiss nadelspitze Zähne, mit denen sie empfindlich tief beißen können, so die Experten weiter.

Im aktuellen Fall wurde die Fledermaus an eine Auffangstation weitergegeben, wo das Tier aufgepäppelt werden sollte. Nach dem Tod des Tieres wurde der in NRW eher seltene Tollwut-Erreger vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münster nachgewiesen. Tollwut tritt bei Fledermäusen in Norddeutschland örtlich begrenzt, zeitlich aber immer wieder auf.

Fledermäuse sind im Grundsatz ungefährlich

Grundsätzlich geht nach Auskunft des Veterinäramtes von Fledermäusen keine erhöhte Gefahr aus. Gesunde Fledermäuse fliegen oder halten sich in ihren Schlafquartieren auf. Wenn eine Fledermaus flugunfähig auf dem Boden liegt, ist davon auszugehen, dass das Tier verletzt oder erkrankt ist. Für eine Verletzung oder Erkrankung kann es vielfältige Gründe geben. Flugunfähigkeit heißt nicht automatisch Tollwut. Hinweise auf Tollwut können bei den nachtaktiven Tieren das Attackieren von nahegelegenen Gegenständen, Orientierungsschwierigkeiten, Schluckbeschwerden oder Lähmungserscheinungen sein.

Hilfe für verletzte und kranke Fledermäuse gibt es beim Fledermausschutz: www.fledermausschutz.de/ansprechpartner.

Während die Tollwut bei in Deutschland lebenden Säugetieren, wie dem Fuchs, durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen nahezu vollständig getilgt werden konnte, kann der Erreger bei Fledermäusen in seltenen Fällen nach wie vor nachgewiesen werden.

Impfschutz überprüfen

Um das Risiko den eigenen Hund und die Freigänger-Katze auszuschließen, empfiehlt das Veterinäramt den Tollwutschutz zu überprüfen und falls nötig eine Impfung vorzunehmen oder den bestehenden Schutz aufzufrischen.

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Autor

Volker Meier - Kreis Unna