In Rheinland-Pfalz und Hessen mehren sich Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP). Das Veterinäramt des Kreises Unna beobachtet die Lage genau und bereitet sich bereits auf ein mögliches Ausbruchsgeschehen im Zuständigkeitsbereich Kreis Unna und Hamm vor. Bislang gibt es aber keine Fälle vor Ort.
Die für den Menschen ungefährliche Krankheit kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Lebensmittel tierischer Herkunft und infizierte Gegenstände übertragen werden. „Die vermeintlich große räumliche Distanz zu den aktuell von ASP betroffenen Bundesländern stellt daher keine Sicherheit vor dem Virus dar“, betont die Amtstierärztin des Kreises Unna Dr. Dirksen.
Möglicher Übertragungsweg: Wurstbrötchen
Denn auch wenn die Schweinepest sich auf natürlichem Weg nur bis zu 50 Kilometer pro Jahr vorwärtsbewegt, zeigt die Erfahrung aus den letzten Seuchenfällen, dass der Erreger infolge „menschlichen Versagens“ auch große Strecken überwinden kann. Ursache hierfür ist u.a. der internationale Reiseverkehr, durch den möglicherweise kontaminierten Lebensmitteln wie Rohwurst und Rohschinken aus ASP-Ausbruchsgebieten in die Region gebracht werden. Das für den Menschen völlig ungefährliche Virus hält sich in diesen Lebensmitteln teilweise über Monate oder auch Jahre und bleibt für Haus- und Wildschweine infektiös. Ein an der Autobahn-Raststätte achtlos weggeworfenes Wurstbrötchen ist so im Zweifelsfall bereits ausreichend, um die Seuche zu verschleppen.
Aber auch der Jagdtourismus in Verbindung mit fehlenden Biosicherheitsmaßen kann der Ausgangspunkt für eine Seuchenverschleppung sein. Von jagdlichen Aktivitäten in Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und osteuropäischen Staaten wie Bulgarien und Rumänien wird daher dringend abgeraten.
Prävention im Kreis Unna
Das Veterinäramt Unna setzt auf Prävention: In Vortragsveranstaltungen wurden und werden mit Wild- oder Hausschweinen in Kontakt stehende Berufsgruppen – Landwirte, Hobbyschweinehalter und Jäger – für die Gefahren der Weiterverbreitung der Seuche sensibilisiert. Im Zentrum stehen Biosicherheitsmaßnahmen, die als wichtigster Schutz der Landwirtschaft vor ASP gelten. Dazu zählen etwa die Einfriedung des Betriebsgeländes sowie die strenge Nutzung einer Hygieneschleuse inklusive Kleidungs- und Schuhwerkwechsel unmittelbar vor Betreten des Stalls.
„Ebenso wichtig ist es aber auch, Arbeitsabläufe festzulegen, Mitarbeiter zu schulen und so das Bewusstsein für Biosicherheit zu festigen“, betont Dr. Kirschner, Sachgebietsleiter Tiergesundheit beim Kreis Unna. Als valide Weiterbildungs- und Informationsquelle empfiehlt er das „Netzwerk Fokus Tierwohl“ unter Trägerschaft der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Eine Selbsteinschätzung, wie wirksam ergriffene Biosicherheitsmaßnahmen für den eigenen Betrieb sind, bietet die kostenlose ASP-Risikoampel der Uni Vechta (https://risikoampel.uni-vechta.de). Neben einer Einstufung werden hier ganz konkret Mängel aufgelistet, die dann für den einzelnen Betrieb individuell abgearbeitet werden können.
Zu innerbetrieblichen Spezialfragen ausdrücklich auch für Hobbyhalter steht das Veterinäramt zur Verfügung. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann auch selbst etwas tun, um einer Verschleppung der ASP vorzubeugen:
- Halter von (Hobby-)Schweinen (z.B. Minpigs, etc.), die sich noch nicht bei der Tierseuchenkasse NRW unter www.landwirtschaftskammer.de (im Bereich Landwirtschaft) gemeldet haben, sollten dies schleunigst nachholen. Dies ist online möglich. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Verstöße hiergegen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Lebensmittelabfälle sollten immer in geschlossenen und für Tiere jeglicher Art nicht zugänglichen Behältern entsorgt werden.
- Wenn tote Wildschweine entdeckt werden, beispielsweise beim Waldspaziergang oder Pilze sammeln, muss das zuständige Veterinäramt bzw. die Polizei unter Angabe des Fundorts informiert werden. Tote Wildschweine sollten nicht angefasst und nur in besonderen Fällen, etwa einer Verkehrsgefährdung, entfernt werden.
Kontaktdaten
Das Sachgebiet Tiergesundheit des Kreises Unna ist unter tiergesundheit@kreis-unna.de und telefonisch unter 0 23 03 27 15 39 zu den Ansprechzeiten zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die Rufbereitschaft des Veterinäramtes rund um die Uhr über die Leitstelle unter 0 23 03 1 60 01 erreichbar. Landesweit können die Funde auch per E-Mail an nbz@lanuv.nrw.de oder telefonisch unter 02 01 71 44 88 gemeldet werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.lanuv.nrw.de und unter www.fli.de.