Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss daher nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.
Hans Blossey Kreis Unna
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit der öffentlichen Wohnraumförderung die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für verschiedene Zielgruppen. Das neue Förderprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 wurde nun veröffentlicht. Förderschwerpunkte sind unter anderem der Neubau von bezahlbarem Mietwohnraum, der Erwerb und Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Modernisierung von bestehendem Wohnraum.
Dem Kreis Unna wurde insgesamt ein Förderbudget in Höhe von 16,2 Millionen Euro für das Förderjahr 2023 zugewiesen.
Förderdarlehen bis zu 200.000 Euro
Der Hauptschwerpunkt des neuen Förderprogramms ist die Neuschaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum. Wer öffentlich geförderte Mietwohnungen im Kreis Unna schafft oder bestehende Mietwohnungen modernisiert, kann auf Antrag ein zinsgünstiges Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen der NRW Bank erhalten. Mit der Förderung gehen Mietpreis- und Belegungsbindungen von bis zu 30 Jahren einher, so dass die Wohnungen dauerhaft für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen bezahlbar bleiben.
Weiterhin haben auch selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen die Möglichkeit ein zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW Bank für die Modernisierung ihres Eigenheims zu beantragen, um es an zeitgemäße Wohnqualitäten anzupassen. Pro Wohneinheit kann ein Förderdarlehen i.H.v. bis zu 200.000 Euro beantragt werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Es besteht ein Tilgungsnachlass auf das Förderdarlehen i.H.v. mindestens 25% der Darlehenssumme.
Attraktive Tilgungsnachlässe
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des Erwerbs und der Neuschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, um den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Gefördert wird anhand zinsgünstiger Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen der NRW Bank. Die Förderung richtet sich an Haushalte, unabhängig von Alter oder Familienstand, die eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze einhalten. Eine erste Prüfung der Fördervoraussetzungen kann mithilfe des Chancenprüfers der NRW Bank vorgenommen werden (www.nrwbank.de Stichwort Chancenprüfer Wohneigentum).
Für die Bewilligung der Fördermittel ist die Bewilligungsbehörde des Kreises Unna zuständig. Die Ansprechpartner für die Beratung und Beantragung der Fördermittel im Kreis Unna sind Maren Kolter und Andreas König. Sie sind erreichbar unter Fon 0 23 03 27 18 60 und 0 23 03 27 19 60 oder per Mail an andreas.koenig@kreis-unna.de und maren.kolter@kreis-unna.de.
Wer Interesse an der öffentlichen Wohnraumförderung hat, kann auch eine Mail an wohnraumfoerderung@kreis-unna.de schicken.