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Wer Reitkennzeichen bestellt hat, bekommt die Reitzeichen-Aufkleber Anfang 2024 zugestellt. Die Frist zur Abgabe der Kündigung oder zur Änderung der persönlichen Daten endet am 31. Oktober.

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Wer in der freien Landschaft reitet, benötigt ein Reitkennzeichen.
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Olaf Nowodworski nowofoto.de

Für alle Halterinnen und Halter, die in der Vergangenheit die entsprechende Einverständniserklärung für ein Reitkennzeichen abgegeben haben, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein Jahr, darauf weist der Fachbereich für Mobilität, Natur und Umwelt hin.

Mitteilungen zur Änderung der Anschrift, des Namens sowie Kündigungen sollen rechtzeitig schriftlich beim Kreis Unna abgegeben werden. Ende der Frist ist am Dienstag, 31. Oktober.

Änderungen und Kündigungen können bis zum Ende der Frist an die dafür eingerichtete Mail unter reiten@kreis-unna.de übermittelt werden.

Weitere Informationen zum Reitkennzeichen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de. Wo es Reitwege im Kreis Unna gibt, ist unter www.geoservice.kreis-unna.de zu finden. Halterinnen und Halter können sich bei Fragen an die Sachbearbeiterin Marion Reinhard wenden, erreichbar unter Fon 0 23 03 27 - 20 69 sowie per Mail unter marion.reinhard@kreis-unna.de.

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Autor

Max Rolke - Kreis Unna