Die festgelegte Schonzeit für Rehwild wird zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach Kalamitätsschäden in den Wäldern von NRW durch diese Allgemeinverfügung des Kreises Unna aufgehoben.
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Die festgelegte Schonzeit für Rehwild wird zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach Kalamitätsschäden in den Wäldern von NRW durch diese Allgemeinverfügung des Kreises Unna aufgehoben.