Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will , benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Kurztext

Um eine Erlaubnis nach § 34a GewO zu erhalten, muss beim Kreis Unna ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Hiernach erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Antragstellung für eine juristische Person den aktuellen Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes, bei juristischen Personen aller gesetzlicher Vertreter
  • Kopie des Personalausweises, des Reisepasses mit Meldebescheinigung, des Pass- oder Ausweisersatzes oder eines sonstigen amtlichen Ausweis- oder Identifizierungsdokuments, bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 der GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise für die den Antrag stellende Person sowie die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung zu beauftragenden Personen; bei juristischen Personen für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie selbst mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine Person mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt haben, die einen Sachkundenachweis oder entsprechenden anderen Nachweis besitzt; auf Anforderung durch die zuständige Behörde sind die Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie beizubringen
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung nach § 15 Bewachungsverordnung (BewachV)

Rechtsgrundlage

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO)
  • § 3 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung  – BewachV)

Voraussetzungen

  • Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Qualifikation (i.d.R. Sachkundenachweis einer IHK)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).

Alternativ geht es hier zum Antrag (PDF) downloaden.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.


Kosten

500 € bis 5.000 €