Wer im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG).

Kurztext

Die Erlaubnis, auch „Pulverschein“ genannt, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit Sprengstoffen und den Erwerb von Sprengstoffen. Erforderlich ist dazu u.a. ein Bedürfnisnachweis über ein begründetes, persönliches Interesse am Umgang mit Sprengstoffen (z.B. bei Sportschützen, Jäger*innen).

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Fachkundezeugnis

Rechtsgrundlage

§§ 8 und 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Voraussetzungen

  • Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
  • Bedürfnis für die Erteilung/Verlängerung der Erlaubnis
  • Fachkundezeugnis
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Körperliche/persönliche Eignung
  • Wohnsitz im Kreis Unna
  • EU-Staatsangehörigkeit

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag.

Bitte nehmen Sie zur Antragstellung persönlichen Kontakt zu uns auf.

Hier finden Sie das Merkblatt zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver im privaten Bereich.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Für die Antragstellung gibt es keine Frist.

Die Gültigkeit einer Sprengstofferlaubnis/-verlängerung ist auf fünf Jahre befristet.

Kosten

80 € bis 400 €