Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht wird für die Teilnahme an einem Fachkunde-Lehrgang benötigt.

Kurztext

Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) erhalten zu können, muss u.a. zunächst die Fachkunde nachgewiesen werden. Für die Teilnahme an einem Fachkunde-Lehrgang ist beim Kreis Unna eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

Rechtsgrundlage

  • §§ 8 und 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Voraussetzungen

  • Körperliche/persönliche Eignung
  • Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Kreis Unna
  • EU-Staatsangehörigkeit

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag.

Bitte nehmen Sie bezüglich der Antragsstellung persönlichen Kontakt zu uns auf.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.

Kosten

120 € bis 400 €