Sie benötigen ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie?

Kurztext

Der Gutachterausschuss erstellt in seinem Zuständigkeitsbereich Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Erforderliche Unterlagen

Wird mit Ihnen abgesprochen bei Kontaktaufnahme nach Antragstellung.

Rechtsgrundlage

  • § 193 Baugesetzbuch
  • § 45 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse: Eigentümer oder Bevollmächtigte

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag.

Hier geht es zum Antrag (PDF) 

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

Die Kosten werden entsprechend der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW und des Kostentarifs ermittelt.

Grundaufwand:
Für Immobilien mit einem Marktwert bis einschließlich 1.000.000 € entstehen Gebühren in Höhe von 0,2 % des Wertes, zuzüglich 1.250 € und gültiger Mehrwertsteuer.