Einen amtlichen Lageplan benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen für einen Bauantrag oder für die Eintragung einer Baulast.
Kurztext
Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag wird von den Baugenehmigungsbehörden zur Beurteilung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigt. Dabei werden, auf Grundlage der Liegenschaftskarte, u.a. Geländehöhen, Gebäudehöhen, die bauplanerische Situation sowie der geplante Baukörper mit seinen Abstandsflächen in den Plan eingetragen.
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag ist nicht zu verwechseln mit der Flurkarte oder dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, in den man in einfachen Fällen selber ein Bauvorhaben eintragen kann (z.B. Carport, Überdachung etc.).
Erforderliche Unterlagen
Bauzeichnungen und weitere Angaben zum geplanten Vorhaben.
Rechtsgrundlage
- §3 und §18 Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO NRW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW
Voraussetzungen
Zustimmung des Grundstückseigentümers
Service & Kontakt
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Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Größe der Grundstücke, dem Bauvorhaben und der Größe der einzutragenden Baulasten.