Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, muss
das Grundstück zunächst geteilt werden.
Kurztext
Bei der Teilungsvermessungen werden Teile eines Grundstücks in der Örtlichkeit und im Liegenschaftskataster so gebildet, dass diese Teilstücke als selbständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden und somit Gegenstand eines Rechtsgeschäfts werden können, z.B. beim Verkauf eines Grundstücks.
Erforderliche Unterlagen
Angaben über den Verlauf der neuen Grenzen
Rechtsgrundlage
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW
Voraussetzungen
Bebaute Grundstücke bedürfen einer Teilungsgenehmigung oder Ausstellung eines Unbedenklichkeitszeugnisses. Dies wird im Lauf des Verfahrens von uns geklärt.
Spätestens im Grenztermin müssen die Eigentümer*innen der Teilung zustimmen.
Service & Kontakt
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Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Größe der neuen Flurstücke und dem Bodenrichtwert.