Unterstützung bei Pflege

Wer pflegebedürftig wird, bekommt Geld aus der Pflegeversicherung. Reicht das nicht aus, kann finanzielle Unterstützung durch gesetzlich festgelegte Leistungen für die häusliche und die stationäre Pflege beantragt werden.

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Wir beraten Pflegebedürftige bei allen Fragen der Pflege bis hin zur abschließenden Einzelfallentscheidung – und das nicht nur per Telefon. Komme Sie gerne vorbei: Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Informieren Sie sich gerne auch vorab über den Pflegewegweiser und den Heimfinder:

Pflegewegweiser NRW

Hier finden Sie Hilfe bei Fragen zu: Was tun bei Pflegebedürftigkeit? Was ist ein Pflegegrad? Welche Hilfen gibt es?

Pflegewegweiser NRW

Heimfinder NRW

Hier finden Sie eine Übersicht über freie Dauer- oder Kurzzeitpflegeplätze in Wohnortnähe.

Heimfinder NRW


Ambulant (Häusliche Pflege)

Der Kreis Unna orientiert sich im Rahmen seines sozialhilferechtlichen Handelns im Bereich der Pflege am Grundsatz „ambulant“ vor „stationär“. Die ambulante Pflege findet dabei im häuslichen Umfeld der hilfebedürftigen Person statt und wird in der Regel durch Pflegedienste, Angehörige, Freunde oder Bekannte sichergestellt.

Es geht dabei um eine aktivierende Pflege im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung, damit Menschen möglichst lange und möglichst selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können.

Nicht immer reichen die Leistungen der Pflegeversicherung aus, um den erforderlichen Bedarf zu decken. Hier kann die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen zum Tragen kommen.

Wir unterstützen bei Fragen und im Bedarfsfall auch finanziell durch die Gewährung von Sozialhilfe.

Dienstleistung

Hilfe zur Pflege in der häuslichen Umgebung

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen der Anregung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und der Entlastung der Angehörigen. Angehörige und Betroffene erhalten hier eine Übersicht zu den Angeboten:

Angebotsfinder

Kontakt

Heimaufsicht (WTG-Behörde)

Ombudsperson Pflege

Die Ombudsperson vermittelt und schlichtet bei Problemen zwischen Anbietern von Pflegedienstleistungen, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie soll möglichst gute und unkomplizierte Lösungen für Probleme, Sorgen und Nöte finden.

Weitere Informationen

Ombudsperson Pflege

Übergang

Bei Personen, denen der Pflegegrad 2 oder 3 zuerkannt worden ist, und bei denen die Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung angedacht ist, findet zunächst eine Überprüfung der Heimnotwendigkeit statt.

Im Anschluss an die erfolgte Bekanntgabe über eine beabsichtigte Heimaufnahme beim Fallmanagement des Kreises Unna beurteilen die Pflegefachkräfte des Pflegemanagements die individuelle Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person.

In dem Zusammenhang wird geprüft, ob eine Unterbringung in einem Pflegeheim tatsächlich erforderlich ist oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, um im vertrauten häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Hierzu erfolgen teilweise Begutachtungen vor Ort, zum Beispiel im Rahmen einer vorgeschalteten Kurzzeitpflege, oder es werden pflegefachliche Dokumentationen und ärztliche Berichte ausgewertet.

Sofern die Finanzierung der Heimkosten nicht auf Dauer (mindestens für sechs Monate) sichergestellt ist, sollten sich Pflegebedürftige also im Vorfeld einer Heimaufnahme an das Fallmanagement des Kreises Unna wenden, damit rechtzeitig das erforderliche Verfahren eingeleitet werden kann. Andernfalls laufen Pflegebedürftige Gefahr, dass der Sozialhilfeantrag abgelehnt wird, obwohl die Heimaufnahme möglicherweise bereits erfolgt ist.

Auch bei der geplanten Pflegeüberleitung vom Krankenhaus in eine stationäre Pflegeeinrichtung wird empfohlen, dass die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen und Betreuer neben dem Sozialdienst des Krankenhauses zeitnah Kontakt zum Fallmanagement des Kreises Unna aufnehmen.

Weitere Informationen

Pflegebedürftig – was tun?

Dienstleistung

Übergang – Prüfung der Heimnotwendigkeit

Stationär (voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtung)

Personen, die der Hilfe bedürfen und deren Pflege temporär, auf Dauer oder nicht mehr ausschließlich im häuslichen Umfeld sichergestellt werden kann, können einen Antrag auf stationäre oder auch teilstationäre Hilfe zur Pflege stellen.

Dabei kann es sich um Kurzzeitpflege, Dauerpflege oder auch Tagespflege handeln. Eine Hilfewährung erfolgt dabei nachrangig; Sozialhilfeleistungen kommen in der Regel dann in Betracht, wenn der Bedarf nicht aus Einkommen, Vermögen oder durch Leistungen anderer, insbesondere Angehöriger oder Träger anderer Sozialleistungen, gedeckt wird. Hierzu zählen beispielsweise auch die Leistungen der Pflegekasse, das in Nordrhein-Westfalen unter Umständen zu gewährende Pflegewohngeld (siehe Investitionskostenförderung) oder privatrechtliche Ansprüche.

Hilfe zur Pflege kann erst ab dem Tag der Bekanntgabe eines möglichen Sozialhilfebedarfs gewährt werden. Vor dem Hintergrund sollte die Bekanntgabe beim Kreis Unna spätestens am Tag der Heimaufnahme erfolgen. Dies kann formlos telefonisch, persönlich oder per Fax geschehen.

Hinweis: Bei Pflegegrad 2 oder 3 erfolgt derzeit im Vorfeld einer beabsichtigten dauerhaften Heimaufnahme eine Überprüfung der Heimnotwendigkeit durch das Pflegeassessment des Kreises Unna (siehe Übergang).

Dienstleistung

Sozialhilfeleistungen bei Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege

Weitere Informationen

Pflegewohngeld

Pflegeversicherung - Welche Leistungen stehen mir zu?

Heimfinder NRW 


Investitionskostenförderung

Der Landesgesetzgeber sieht für Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Pflege verschiedene Möglichkeiten der Investitionskostenförderung vor.

Pflegewohngeld

Bestandteil der Aufwendungen für die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sind neben den Pflegekosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung auch die sogenannten Investitionskosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die dem Träger einer Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, der Anschaffung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen. Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen, die der Förderung unterliegen, können einen Anspruch auf Pflegewohngeld zur Finanzierung dieser von ihnen ansonsten selbst zu tragenden Aufwendungen haben.

Förderung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Einrichtungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können einen Antrag auf einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten stellen. Zu beachten ist, dass die Beantragung mit gesetzlichen Fristen verbunden ist. Der Antrag für den jeweiligen Monat ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu stellen, in dessen Bereich die pflegebedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat.

Förderung von ambulanten Pflegediensten

Ambulante Pflegeeinrichtungen mit Sitz im Kreis Unna und gültigem Versorgungsvertrag können einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten stellen. Die Förderung ist jährlich vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung schriftlich oder elektronisch zum 01.03. beim örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen, in dessen Gebiet sich die Einrichtung befindet.

Dienstleistungen

Pflegewohngeld

Investitionsförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Investitionskostenförderung für ambulante Pflegeeinrichtungen

Elternunterhalt

Werden Leistungen aufgrund einer Dauer- oder Tagespflege oder für ambulante Hilfen durch die Kreisverwaltung Unna als örtlichen Träger der Sozialhilfe gewährt, sind mögliche Unterhaltsverpflichtungen zu prüfen.

Unterhaltsverpflichtungen

  • Verwandtenunterhalt (Eltern gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern; Kinder gegenüber ihren Eltern)
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher (Scheidungs-) Unterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt für die Mutter eines Kindes, wenn diese nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder war

Prüfverfahren

  • Die Unterhaltspflichtigen erhalten nach Bewilligung der Sozialhilfeleistungen einen „Auskunftsbescheid“ mit einem Fragenbogen zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist Pflicht. 
  • Prüfung, ob die unterhaltspflichtigen Personen leistungsfähig sind (Unterhalt ist nur in der Höhe der ganz individuellen Leistungsfähigkeit zu zahlen)
  • Die Höhe des Unterhalts ergibt sich aus den Leitlinien der jeweiligen zuständigen Oberlandesgerichte und der Düsseldorfer Tabelle.
  • Soweit die Unterhaltspflichtigen nicht oder nur eingeschränkt leistungsfähig sein sollten, hat dies auf die Gewährung der Sozialhilfe keinen Einfluss. Der sozialhilferechtliche Bedarf der hilfesuchenden Person wird durch die Gewährung der Sozialhilfe weiterhin sichergestellt.
  • Eine allgemeine Rechtsberatung zu Unterhaltsfragen findet nicht statt.

Voraussetzungen
Die Unterhaltsansprüche des Sozialhilfeempfängers gehen kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Kreis Unna als Träger der Sozialhilfe über.

Kontakt

Elternunterhalt


Heimaufsicht

Die WTG-Behörde des Kreises Unna (Heimaufsicht) ist verantwortlich für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Sie prüft die Qualität in den Betreuungseinrichtungen zum Schutz der älteren Menschen, Volljährigen mit Behinderung und pflegebedürftiger Volljähriger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Zu den Betreuungseinrichtungen gehören Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Hospize, Wohngemeinschaften und Werkstätten für behinderte Menschen.

Was wir tun

  • regelmäßige, unangekündigte Überprüfungen sowie anlassbezogene Überprüfungen der Betreuungseinrichtungen
  • Beratung zur Behebung der festgestellten Mängel
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen
  • Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen
  • Beratung von: Bürgerinnen und Bürgern in Betreuungseinrichtungen, Beiräten, Angehörigen, Betreuern, Betreibern und Beschäftigten von Betreuungseinrichtungen
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit Kostenträgern, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und anderen Institutionen auf kommunaler Ebene
  • Veröffentlichung der WTG-Ergebnisberichte

Ergebnis- und Tätigkeitsberichte finden Sie in der Mediathek.

Kontakt

Heimaufsicht (WTG-Behörde)

Dienstleistung

Hinweis- und Beschwerdeportal der WTG-Behörde

Pflegebedarfsplan

Wie entwickelt sich der Bedarf an Pflegeplätzen im Kreis Unna? Wie ist die aktuelle Versorgungslage? Und wo steuert der Kreis Unna in Zukunft hin? Diese Fragen werden in Pflegebedarfsplänen beantwortet. Zudem umfassen sie weitere Punkte:

Die Pflegebedarfspläne enthalten gerontologische Grundaussagen, Daten und Analysen zu Demografie, Pflegebedürftigkeit und Pflegeinfrastruktur mit entsprechenden Handlungsempfehlungen und sozialräumlichen Kartendarstellungen sowie Informationen und Entwicklungsperspektiven zu z.B. Pflegepersonalmangel, Gerontopsychiatrie, Geriatrie, Netzwerken, Mobilität und besonderen Wohnangeboten. Im Anhang finden sich die aktuellsten Übersichtslisten zum Senioren-, Gesundheits- und Pflegemarkt im Kreis Unna, nach Kommunen geordnet.

Die Bedarfspläne sind in der Mediathek zu finden in der Kategorie „Pflegebedarfsplan“.

Weitere Informationen

Parkerleichterung für Pflegedienste

Beim Kreis kann eine kreisweite Parkerleichterung für ambulante Alten- und Pflegedienste beantragt werden.

Dienstleistung

Parkerleichterung für ambulante soziale Dienste