Öffentliche Wohnungsbauförderung
Das von Sabine Leiße geleitete Sachgebiet prüft und klärt Fragen über die finanziellen Fördermöglichkeiten beim Neubau von Wohnungen, bei der Schaffung von Wohneigentum und auch bei geplanten investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand.
Die Fachleute in der Kreisverwaltung geben außerdem Informationen über Wohnberechtigungsscheine und über Zinssenkungsanträge.
Wohnraumförderung im Kreis Unna
Wer neu bauen, umbauen oder renovieren möchte, könnte Anspruch auf Förderungen haben. Das heißt: Für das eigene Bauvorhaben gibt es bares Geld vom Land NRW. Ob ein Projekt mit Geld vom Land gefördert wird, entscheidet dabei der Kreis Unna als Bewilligungsbehörde.
Wohnberechtigungsscheine und Zinssenkungsanträge
Wer ist antragsberechtigt?
Vor Gebrauchsüberlassung einer geförderten Wohnung muss sich der Vermieter durch die Vorlage eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheins vom Wohnungssuchenden dessen Wohnberechtigung nachweisen lassen.
Diese Bescheinigung ist dem Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages vorzulegen!
Zu prüfen sind:
Die Antrags- bzw. Wohnberechtigung aller zur Familie oder zum Haushalt gehörenden Personen deren Gesamteinkünfte und die entsprechende Einkommensgrenze (siehe dazu: Übersicht über Einkommensgrenzen) im öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Die Größe der gewünschten Wohnung und die nach den Vorschriften vorgegebene zustehende Wohnungsgröße (Zimmerzahl, Wohnfläche in qm).
Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Voraussetzung zum Bezug einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie, wenn:
- das Einkommen Ihres Haushaltes die Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaues nicht übersteigt
- die Wohnung eine für Ihren Haushalt angemessene Größe aufweist.
Bei ausländischen Antragstellern aus Drittstaaten (nicht EU) kann ein Wohnberechtigungsschein nur ausgestellt werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis ab Datum der Antragsstellung mindestens ein Jahr Gültigkeit besitzt.
Alle Einkommensnachweise der Haushaltsgemeinschaft z.B.:
- aktueller Rentenbescheid
- Bescheide über Arbeitslosenunterstützung
- letzter Steuerbescheid
- Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige)
- Nachweis über Sozialhilfe
- Nachweis über Krankengeld
- BAföG-Bescheid/Immatrikulationsbescheinigung
Nachweis über Unterhaltszahlungen Nachweise für Einkommensfreibeträge sind z. B.:
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
- Erhöhte Werbungskosten sind lt. Steuerbescheid nachzuweisen
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern beide Ehe- / Lebenspartner nicht länger als 5 Jahre verheiratet und nicht älter als 40 Jahre sind)
- Schwangerschaftsnachweis
- Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahre)
- Nachweis über eine Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern
Zinssenkungsanträge
Prüfung von Zinssenkungsanträgen der NRW-Bank für Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede. Für entsprechende Anträge aus anderen Städten des Kreises Unna ist der Fachbereich für Wohnungswesen der jeweiligen Stadtverwaltung zuständig.
Info
Die für die Beantragung benötigten Formulare (Antragsformular, Einkommenserklärung Formular 1a und Anhang 1b) befinden auf dieser Seite weiter unten.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie vorab einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Unsere Rufnummern finden Sie auf der rechten Seite.
Formulare & mehr
Antragsformulare
- Antrag Wohnberechtigung / Zinssenkung (PDF)
- Einkommenserklärung Anlage 1a 2022 (PDF)
- Einkommenserklärung Anlage 1b 2022 (PDF)
Informationsflyer der NRW Bank
Informationsvideo Eigentumsförderung
Informationsvideos Mietwohnraumförderung - Parkquartier Königsborn
Auskunft
Bauförderung | Wohnungswesen
Andreas König
(Mietwohnungsbau, Modernisierungen, Eigentumsförderung)
Bitte vorab einen Termin per Telefon vereinbaren.
Fon 0 23 03 / 27-18 60
Fax 0 23 03 / 27-12 96
andreas.koenig@kreis-unna.de
Maren Kolter
(Mietwohnungsbau, Modernisierungen, Eigentumsförderung)
Bitte vorab einen Termin per Telefon vereinbaren.
Fon 0 23 03 / 27-19 60
Fax 0 23 03 / 27-12 96
maren.kolter@kreis-unna.de
Raffaela Warnke
(Wohnberechtigunganträge/Zinssenkungsanträge)
Bitte vorab einen Termin per Telefon vereinbaren.
Fon 0 23 03 / 27-20 60
Fax 0 23 03 / 27-12 96
raffaela.warnke@kreis-unna.de
Thomas Maletz (Technik/Planung)
Bitte vorab einen Termin per Telefon vereinbaren.
Fon 0 23 03 / 27-22 60
Fax 0 23 03 / 27-12 96
thomas.maletz@kreis-unna.de