Landtagswahl

Landtagswahlen finden grundsätzlich alle fünf Jahre statt.
Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich im Mai 2022 statt.
Landtagswahlkreise im Kreis Unna
- 115 Unna I (Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte, Unna)
- 116 Unna II (Lünen, Selm, Werne)
- 117 Unna III - Hamm II (Bergkamen, Bönen, Kamen, Hamm-Herringen)
Der Landrat des Kreises Unna ist als Wahlleiter zuständig für die
- Wahlorganisation für die Wahlkreise
- Aufforderung zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge
- Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- Gestaltung, Druck und Ausgabe der Stimmzettel
- Organisation und Abwicklung des Wahltages
- Ergebnisermittlung
Formulare & mehr
Erforderliche Vordrucke für Kreiswahlvorschläge(nach den Mustern der LWahlO)
- Anlage 9a
Niederschrift (Mitglieder-/Vertreterversammlung) zur Aufstellung des/der Wahlkreisbewerbers/Wahlkreisbewerberin - Anlage 10a
Versicherung an Eides statt - Anlage 11a
Kreiswahlvorschlag - Anlage 12a
Zustimmungserklärung - Anlage 13
Bescheinigung der Wählbarkeit - Anlage 14a
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag)
(Hinweis: Die Formblätter nach Anlage 14a LWahlO werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung sind der Familienname, der Vorname und der Wohnort des/der vorgeschlagenen Bewerbers/Bewerberin und die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe (und ggf. Kurzbezeichnung), die den Kreiswahlvorschlag einreichen will, oder das Kennwort des/der Einzelbewerbers/Einzelbewerberin anzugeben. Der Kreiswahlleiter hat diese Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken.) - Anlage 15
Bescheinigung des Wahlrechts
Links
Kurzlink
https://www.kreis-unna.de/x/Ei-cb3a6b