Dieses An- und Abmeldeformular gilt für Betreiber einer Einrichtung (Gewerbe), die eine Tätigkeit nach § 1 der Hygiene – Verordnung NRW ausüben, wie z.B. Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Nagelstudio, Piercing, Tattoo, Ohrlochstecher oder vergleichbare Tätigkeiten.
Kurztext
Die Hygiene-Verordnung betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände (im Folgenden als Instrumente bezeichnet) anwenden, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen oder die – unbeabsichtigt – Verletzungen verursachen können. Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (z.B. Permanent Make- up), Maniküre, der kosmetischen Fußpflege (Pediküre), des Rasierens, Frisierens, Tätowierens, Piercens und Ohrlochstechens oder vergleichbare Tätigkeiten.
Der Geltungsbereich nach § 1 der Verordnung bezieht sich explizit nicht auf medizinische Fußpflegerinnen/ Podologinnen und medizinische Fußpfleger/ Podologen (nach dem Podologengesetz – PodG – vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist) und jegliche Einrichtungen, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch- helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten umfasst. Die Berufspflichten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde bleiben von dieser Verordnung ausgenommen, da sie gesondert geregelt sind.
Die Verordnung soll verhindern, dass Krankheiten wie z.B. Hepatitis B und C oder AIDS, die insbesondere durch Blut übertragen werden können, im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten verbreitet werden.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)
Voraussetzungen
Betreiber, die Tätigkeiten nach § 1 dieser Verordnung berufs- oder gewerbsmäßig ausüben.
Service & Kontakt
Hier gelangen Sie zum Formular zur Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 Hygieneverordnung NRW beim Gesundheitsamt.
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Frist
Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Kosten
Für die meldende Person / Einrichtung entstehen keine Kosten.