Wenn sich Ihre Halterdaten (Name oder Anschrift) geändert haben, müssen Sie dies der Zulassungsstelle unverzüglich mitteilen.

Kurztext

Änderungen der Halterdaten wie z.B. durch Hochzeit, Scheidung oder Adressänderung müssen der Zulassungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden. Die Fahrzeugdokumente, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) werden dementsprechend korrigiert/aktualisiert.
Dies gilt auch für Änderung von Unternehmensdaten.

Wenn die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter oder die Firma innerhalb des Zulassungsbezirkes des Kreises Unna umzieht, ist der Fahrzeugschein (ZB I) unverzüglich zu ändern. Die Anschriftenänderung kann sowohl in der Zulassungsstelle des Kreises Unna als auch im Bürgerbüro der jeweiligen Ortsbehörde vorgenommen werden.

Hinweis:

  • Ändert sich gleichzeitig der Name ist die Vorsprache in der Zulassungsstelle erforderlich.
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

Änderung der Halterdaten:

  • ZB I (Fahrzeugschein),
  • gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung,
  • ggf. Namensänderungsurkunde (Heiratsurkunde u.a.) (sofern der Personalausweis noch nicht geändert wurde),
  • ggf. aktualisierte Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag (GbR),
  • ggf. aktueller Kopfbogen mit Angabe der Firmenanschrift (Einzelfirma, Freiberufler),
  • ggf. Vollmacht (Original) und Kopie des Ausweisdokumentes.

Änderung des Namens / der Firmenbezeichnung:

Rechtsgrundlage

§15 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Service & Kontakt

  • Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

unverzüglich

Kosten

  • Kosten vor Ort: Ab 10,80 €
  • Kosten online: Ab 4,30 €

Je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. bei Finanzierung, Ausstellung neue ZB II etc.