Verschiedenen Vorgänge der Zulassungsstelle können auch über ein Online-Verfahren abgewickelt werden.

Kurztext

Folgende Onlinegeschäftsvorfälle sind vollautomatisiert im Zulassungsverfahren möglich:

Hinweise:

  • Die Zulassung von Fahrzeugen mit LH-Kennzeichen ist online nicht möglich. Das geht nur vor Ort in den Zulassungsstellen in Unna und Lünen
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

Generell sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
  • die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp/
  • die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment)
  • mit Sicherheitscodes versehene Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) und Stempelplaketten

Hinweis:

Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Rechtsgrundlage

  • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • §§ 18ff. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für das Online-Verfahren

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Privatperson (nur natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz im Kreis Unna.
  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Es bestehen keine Steuerrückstände oder Gebührenrückstände.

Service & Kontakt

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