Wer Bäume oder Sträucher schneiden will, muss aufpassen.
Das ist nur bis Ende Februar erlaubt.
Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt ein Verbot.
In dieser Zeit dürfen keine Bäume gefällt oder stark geschnitten werden.
Hartmut A. Kemper Kreis Unna
Warum gibt es dieses Verbot?
Das Verbot schützt Vögel und andere Tiere.
Sie bauen in dieser Zeit Nester in Bäumen und Sträuchern.
Das Verbot gilt nicht überall.
Es gibt Ausnahmen:
- In Gärten von Häusern
- In Kleingärten
- In Parks und Grünanlagen
- Auf Sportplätzen
- Auf Friedhöfen
Aber auch im eigenen Garten gilt:
Hecken und Sträucher dürfen nicht radikal geschnitten werden.
Wichtige Ausnahmen
Manchmal dürfen Bäume trotzdem geschnitten oder gefällt werden.
Zum Beispiel:
- Wenn keine Vögel in den Bäumen nisten.
- Wenn keine geschützten Tiere, wie Fledermäuse, im Baum wohnen.
In einigen Städten gibt es besondere Regeln.
Diese Regeln schützen große Bäume das ganze Jahr.
Manche Bäume stehen auch in Schutzgebieten oder sind Naturdenkmäler.
Diese Bäume dürfen nicht ohne Erlaubnis gefällt werden.
Wichtiger Hinweis
Wer einen alten Baum fällen will, muss manchmal vorher prüfen lassen, ob geschützte Tiere dort wohnen.
Das nennt man Artenschutzprüfung.
Bevor Sie also einen Baum fällen oder stark zurückschneiden:
Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder bei der Naturschutzbehörde nach.
So vermeiden Sie Probleme.