Chancen nutzen

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Wer eine Duldung oder „Duldung light“ hat, kann es beantragen.

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Für wen?

Wer im Besitz einer Duldung ist, kann das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Innerhalb von 18 Monaten müssen dann die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden. Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind:

  • zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens 5 Jahre in Deutschland
  • ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • freiheitlich, demokratische Grundordnung akzeptieren
  • nicht wegen Straftat verurteilt
  • nicht wiederholt falsche Angaben gemacht haben

Wie beantragen?

Haben Sie noch Fragen, lassen Sie sich vorab beraten. Ansprechpartner ist das Kommunale Integrationszentrum Kreis Unna (kim@kreis-unna.de). Auch die Ausländerbehörde des Kreises Unna hilft.

  • Beantragt wird das Chancen Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie es ab: Aufenthaltserlaubnis Antrag
  • Die Ausländerbehörde prüft und erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Aufenthaltstitel
  • Dann haben Sie 18 Monate Zeit, hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) zu erwerben, ggf. Ihre Identität zu klären und einen Job zu finden, der den Lebensunterhalt sichert. 

Informationen auf mehreren Sprachen

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    PDF, PDF-Datei: 1.2 MB

    Flyer Deutsch zum Chancen-Aufenthaltsrecht
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    PDF, PDF-Datei: 445 kB

    Flyer Englisch zum Chancen-Aufenthaltsrecht
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    PDF, PDF-Datei: 449 kB

    Flyer Französisch zum Chancen-Aufenthaltsrecht
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    PDF, PDF-Datei: 465 kB

    Flyer Russisch zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Video: Handbook Germany

Weitere Informationen

Auf der Internetseite handbookgermany.de gibt eine umfangreiche Liste zu häufig gestellten Fragen. Einige davon sind auch hier zu finden. 

Meine Identität ist ungeklärt. Beantragung möglich?

Ja, zur Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist die Klärung der Identität keine Voraussetzung. Auch geduldete Personen mit ungeklärter Identität – also Personen mit sogenannter Duldung light – können einen Antrag stellen. 

Quelle: handbookgermany.de

Kann ich im Chancen-Aufenthalt abgeschoben werden?

Nein. Sie können während der Aufenthaltserlaubnis von 18 Monaten nicht abgeschoben werden.

Quelle: handbookgermany.de 

Gilt das auch für meine Familie?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Ihre Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen ledigen Kinder das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Ihr Partner bzw. Partnerin oder Kinder müssen dafür nicht seit fünf Jahren in Deutschland leben. Folgende Voraussetzungen müssen aber alle erfüllen:

  • sie müssen mit Ihnen in einer Wohnung leben
  • sie dürfen nicht straffällig geworden sein
  • sie dürfen ihre Abschiebung in der Vergangenheit aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben über ihre Identität und Staatsangehörigkeit nicht verhindert haben
  • sie müssen die freiheitlich demokratische Grundordnung anerkennen

Wichtig: Auch Ihr volljähriges Kind kann das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Das geht aber nur, wenn es mit Ihnen in einer Wohnung lebt, nicht verheiratet ist und bei der Einreise nach Deutschland minderjährig war

Quelle: handbookgermany.de

Ermöglicht durch das Kommunale Integrationsmanagement: „Menschen auf ihren individuellen Wegen Teil haben lassen, damit sie aktiv Teil sein können.“

Bild vergrößern: Logo Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
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