Das Kulturlandschaftsprogramm NRW enthält zahlreiche Förderangebote, die sich speziell an Landwirte richten.
Kurztext
Für die Bewilligung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz ist der Kreis Unna zuständig. In erster Linie fördert er die Extensivierung der Ackernutzung sowie der Grünlandnutzung in bestimmten Gebieten des Kreises (Förderkulisse). Zu diesem Zweck werden Landwirten verschiedene "Bewirtschaftungspakete" angeboten. Je nach Umfang der Bewirtschaftungseinschränkungen und -auflagen gewähren wir Fördersummen bei Ackerextensivierungen bis zu 1.250 Euro und bei Grünlandextensivierungen bis zu 685 Euro pro Hektar und Jahr. Die Bewirtschaftungsverträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Umwandlung von Acker in Grünland wird mit einmalig bis zu 890 Euro pro Hektar ebenfalls gefördert, wenn daran der Abschluss eines Extensivierungsvertrages gekoppelt ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW.
Erforderliche Unterlagen
Gerne berät der Fachbereich bei der Auswahl eines geeigneten Bewirtschaftungspaketes.
Rechtsgrundlage
Kulturlandschaftsprogramm NRW
Voraussetzungen
- Förderfläche liegt innerhalb NRW in einer an dem jeweiligen Ziel ausgerichteten Förderkulisse
- Antragsteller ist Landwirt oder anderer Landbewirtschafter
- Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre
- Vertragsbeginn ist der 1. Januar eines jeden Jahres
Service & Kontakt
Frist
Grundantrag ist bis 30.6. beim Kreis Unna zu stellen.