Wer gewerblichen (grenzüberschreitenden) Güterkraftverkehr betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnisurkunde.
Kurztext
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag (PDF) auf Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz
- ggf. Handelsregisterauszug mit aktueller Bestätigung des Amtsgerichtes
- ggf. aktuelle beglaubigte Abschrift/en des Gesellschaftsvertrages
- Fahrzeugliste, ggf. Mietverträge o.ä. Nachweis, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Verfügung stehen
- Eigenkapitalnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtverwaltung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Träger der Sozialversicherungen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (des Inhabers bzw. bei einer juristischen Person für die vertretungsberechtigten Organe wie bspw. die Geschäftsführer)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (des Inhabers bzw. bei einer juristischen Person für die vertretungsberechtigten Organe wie bspw. die Geschäftsführer)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die GmbH
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Arbeitsvertrag zwischen dem Verkehrsleiter und dem Unternehmen
- Angabe, ob und wenn ja bei wie vielen Unternehmen mit wie vielen Fahrzeugen der Verkehrsleiter noch tätig ist
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde des Verkehrsleiters
- Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Art. 3, 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Unternehmers, des Unternehmen und des Verkehrsleiters
- ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit
- fachliche Eignung
- Verfügung über eine Niederlassung und entsprechende Fahrzeuge
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).
Alternativ geht es hier zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Am Standort Unna ausschließlich bargeldlose Bezahlung.
ab 525,00 €
zusätzliche Kosten je Ausfertigung/beglaubigter Kopie