Ändert sich die Verkehrsleitung des Verkehrsunternehmens, ist dies der Genehmigungsbehörde mitzuteilen.
Kurztext
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (PDF)
- Kopie des Ausweises
- Arbeitsvertrag/Bestellung des Verkehrsleiters
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Angabe, ob und wenn ja bei wie vielen Unternehmen mit wie vielen Fahrzeugen der Verkehrsleiter noch tätig ist
- Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 2 c GewO
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- § 1 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Voraussetzungen
- gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
unverzüglich; spätestens 28 Tage nach Änderung
Kosten
Am Standort Unna ausschließlich bargeldlose Bezahlung.
120 €