Termin für den Bereich Asyl

Eine Terminbuchung ist seit 2. Januar 2024 nicht mehr nötig. Besuche sind während der Öffnungszeiten möglich. 

Termin für den Bereich Aufenthalt

Hier sollten Sie einen Termin vereinbaren, wenn

  • Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind.
  • Sie mit Visum ins Bundesgebiet eingereist sind.
  • Sie eine Duldung außerhalb des Asylverfahrens besitzen.