Termin für den Bereich Asyl


Eine Terminbuchung ist seit 2. Januar 2024 nicht mehr nötig. Besuche sind während der Öffnungszeiten möglich. 

Termin für den Bereich Aufenthalt

Hier sollten Sie einen Termin vereinbaren, wenn

  • Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind.
  • Sie mit Visum ins Bundesgebiet eingereist sind.
  • Sie eine Duldung außerhalb des Asylverfahrens besitzen.
  • Sie jemanden einladen möchten.

Die angegebenen Buchstabenbereiche richten sich nach Ihrem Nachnamen. Bei unterschiedlichen Familiennachnamen richten sich die angegebenen Buchstabenbereiche nach dem Nachnamen des Haushaltsvorstandes. Bitte wählen Sie anhand des Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens beziehungsweise nach den Nachnamen des Haushaltsvorstandes den entsprechenden Buchstabenbereich.