Soll mit einem Fahrzeug eine Umweltzone befahren werden, wird hierzu eine entsprechende Feinstaubplakette benötigt.
Kurztext
Bei einer Feinstaubplakette handelt es sich um eine Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen.
Wo bekomme ich die Feinstaubplakette?
Die Feinstaubplakette bekommen Sie in den Zulassungsstellen der Kreisverwaltung und in den Bezirksverwaltungsstellen. Außerdem können Feinstaubplaketten bei den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden.
Wo erfahre ich, ob mein Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt?
Ob das Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt, kann unter der Internetadresse "www.feinstaubplakette.de" zuvor festgestellt werden.
In welchen Städten gibt es Umweltzonen?
Umweltzonen gibt es zahlreich in Deutschland. Ein Beispiel ist die Umweltzone Ruhrgebiet. Diese umfasst die Städte Dortmund, Bochum, Herne, Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Duisburg, Oberhausen, Mühlheim a.d. Ruhr, Essen und Hagen.
Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?
Falls Sie eine Umweltzone befahren, ohne eine Feinstaubplakette sichtbar an der rechten unteren Seite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs befestigt zu haben, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von derzeit 100 Euro.
Brauche ich bei einem Umzug eine neue Feinstaubplakette?
Wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt und Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhält, benötigen Sie eine neue Feinstaubplakette, da das in der Plakette eingetragene Kennzeichen stets mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen muss.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung einer Feinstaubplakette wird der Fahrzeugschein (ZB I) benötigt
Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung
- 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
- § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss einer Emissionsklasse zugeordnet sein und über diese eine Berechtigung zum Erhalt der verschiedenartigen Feinstaubplaketten (grün, gelb, rot) besitzen.
Service & Kontakt
Die Feinstaubplakette erhalten Sie in den Zulassungsstellen der Kreisverwaltung, Bezirksverwaltungsstellen, bei den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.