Zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.
Kurztext
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- biometrisches Lichtbild und Unterschrift des*der Antragstellenden
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
- gültiges Ausweisdokument
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 4, 10, 15 - 17, 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Voraussetzungen
- (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
- Mindestalter:
Klasse Mindestalter AM 16 Jahre
bzw. 15 Jahre nach § 6 Abs. 5a StVG
A1 16 Jahre A2 18 Jahre A 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
B, BE 18 Jahre
bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren
T 16 Jahre L 16 Jahre
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Sofern Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten, fügen Sie dem Antrag das Zusatzblatt (PDF) bei.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Nur für Fahrschulen: Hier finden Sie die Registriermöglichkeiten für die online Beantragung von Führerscheinen.
Frist
Kosten
- Erteilung Fahrerlaubnis: 44,70 €
- ggf. + Doppelklassengebühr: 9,50 € (mit Probezeit) / 8,70 € (ohne Probezeit)
- zusätzliche Kosten bei Eintragung der Schlüsselzahl 197 (Klasse B): 28,60 €
- ggf. Direktversand: 5,50 €