Wenn Sie bereits einen gültigen Führerschein besitzen, können Sie diesen um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern.
Kurztext
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- biometrisches Lichtbild und Unterschrift des*der Antragstellenden
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
- gültiges Ausweisdokument
- aktueller Führerschein (Kopie)
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 4, 10, 15-17 und 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Voraussetzungen
- (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
- Vorbesitz einer gültigen Fahrerlaubnis
- Mindestalter:
Klasse Mindestalter AM 16 Jahre
bzw. 15 Jahre nach § 6 Abs. 5a StVG
A1 16 Jahre A2 18 Jahre A 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
B, BE 18 Jahre
bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren
T 16 Jahre L 16 Jahre
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Kosten
- Erweiterung Fahrerlaubnis: 43,90 €
- Erweiterung Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit: 44,70 € ggf. + Doppelklassengebühr: 9,50 € (mit Probezeit) / 8,70 € (ohne Probezeit)
- zusätzliche Kosten bei Eintragung der Schlüsselzahl 197 (Klasse B): 28,60 €
- ggf. Direktversand: 5,50 €