Wer außerhalb der Europäischen Union Auto fahren möchte, benötigt eventuell einen internationalen Führerschein.

Kurztext

Der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen vom 08.11.1968 hat eine Gültigkeit von drei Jahren und ist auszustellen für die Länder:

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Côte d’Ivoire, Georgien, Guyana, Iran, Israel, Kanada, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kongo, Kuwait, Marokko, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Myanmar, Niger, Nord-Mazedonien, Pakistan, Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Uruguay, USA, Usbekistan, Vietnam, Zentralafrikanische Republik


Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen vom 24.04.1926 hat eine Gültigkeit von einem Jahr und ist auszustellen für die Länder:
Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Vatikanstadt, Vereinigtes Königsreich

Erforderliche Unterlagen

  • Kartenführerschein
  • biometrisches Lichtbild
  • Ausweisdokument
  • Vollmacht, bei Antragsstellung durch eine dritte Person

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • Muster nach dem Straßenverkehrsabkommen der Länder von 1968
  • Muster nach dem Straßenverkehrsabkommen der Länder von 1962

Voraussetzungen

  • Vorlage des europäischen Kartenführerscheines

Service & Kontakt

Da bislang nur eine persönliche Antragsstellung durch Sie oder eine bevollmächtigte Person möglich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

  • Der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968 ist drei Jahre gültig.
  • Der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1962 ist ein Jahr gültig.

Kosten

  • 14,70 €
  • 15,50 € bei Aushändigung während der Probezeit