Wer gewerblich Personen befördern möchte, muss im Besitz eines Fahrgastbeförderungsscheines sein.

Kurztext

Nach dem Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes zur Fahrgastbeförderung entfällt der Nachweis der Ortskundeprüfung und wird durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.

Derzeit ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des kleinen Fachkundenachweises gestellt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, für einen bundeseinheitlichen Vollzug möglichst zeitnah die inhaltlichen und formalen Anforderungen an diesen neuen Nachweis konkret auszugestalten und Regelungen zum Übergangsrecht bzw. zum Besitzstand zu schaffen.

Leider liegen diese Regelungen bis heute noch nicht vor.

Daher kann bisher ein Fachkundenachweis von den Antragstellern nicht nachgewiesen werden. Die Länder haben sich darauf verständigt, bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ab 02.08.2021 abweichend von § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FeV) auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten.

Das Versäumnis des Gesetzbzw. Verordnungsgebers soll nicht zu Lasten der Antragsteller gehen. 

Das gilt solange, bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind. 

Damit entsprechen die Länder der Entschließung des Bundesrates vom 26.03.2021, den Vollzug des § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FeV) zurückzustellen, bis bundesrechtlich die Ausbildungsund Nachweisinhalte und landesrechtlich die geeigneten Stellen zur Ausstellung des Fachkundenachweises bestimmt sind.

Der Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse ist ab 02.08.2021 nicht länger zu fordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliches Gutachten (gem. § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 FeV) im Original
  • Augenärztliches Gutachten (gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV) im Original
  • Reaktionstest im Original (bei Ersterteilung/bei Erteilung ab dem 60.Lebensjahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Typ O)
  • Fachkundenachweis (nur bei Taxi, Mietwagen)
  • Erteilung/Verlängerung für 5 Jahre
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung für Fahrgastbeförderung „Krankenkraftwagen“

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021
  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FeV)

Voraussetzungen

  • Vorlage der kompletten Gutachten und Führungszeugnis
  • der Kartenführerschein

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Die Erteilung/Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins kann ausschließlich im Kreishaus Unna erfolgen.

Kosten

  • Ersterteilung des Fahrgastbeförderungsscheines: 43,90 Euro
  • Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheines: 38,00 Euro
  • Erweiterung des Fahrgastbeförderungsscheines: 43,90 Euro
  • zuzüglich einer Gebühr für eine eventuell abzulegende Fachkundeprüfung.