Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen wollen, benötigen eine EU-Zulassung.
Kurztext
Betriebe, die eine EU–Zulassung benötigen, sind u.a.:
- Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe, selbstschlachtende Metzgereien oder Direktvermarktungsbetriebe (Schweine, Rinder, Lämmer, Pferde, Farmwild, Geflügel, Hasen)
- Wildbearbeitungsbetriebe
- Umpackbetriebe, Betriebe zur Herstellung von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch
- Einzelhandelsbetriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs an andere Einzelhandelsbetriebe abgeben, wenn diese mehr als 100 km entfernt sind und die Abgabemenge mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge umfasst. Hierunter fallen z. B. Metzgereien mit mehr als zwei Filialen.
- Verpflegungsbetriebe (Gemeinschaftsverpflegung, Caterer, Küchen), wenn diese mehr als 100 km entfernt sind und die Abgabemenge mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge umfasst
- Betriebe zur Herstellung von Eiprodukten
- Betriebe zur Herstellung oder Bearbeitung von Fischereierzeugnissen und Muscheln
- Kühllagerbetriebe
Die Zulassungsbehörde ist – abhängig von der Betriebsgröße für im Kreis Unna ansässige Betriebe – der Kreis Unna oder das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Betriebsspiegel
- ggf. auszufüllende Beiblätter
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Service & Kontakt
Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.