Mit zusätzlichen Betreuungsleistungen bietet die Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung an. Ob ein Anspruch besteht, wird in der Regel bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung für eine Pflegestufe festgestellt. Dabei wird auch geprüft, wie weit die sogenannten Alltagskompetenzen eingeschränkt sind.
Das spezielle Betreuungsgeld kann für unterschiedliche Dienstleistungen verwendet werden. Wichtig: Die Betreuungsleistungen können nicht nur für Pflegekosten, sondern auch für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen werden nicht wie z.B. das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Der Pflegebedürftige muss zunächst für die Bezahlung in Vorleistung gehen, anschließend wird das Geld gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet. Vorteil: Der bewilligte, aber nicht jeden Monat ausgeschöpfte Betrag kann bis zum Ende des ersten Halbjahres des folgenden Kalenderjahres genutzt werden. – PK –
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