Durchschnittlich leben acht bis zwölf Personen gemeinsam in einer entsprechend großen Wohnung. „Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt, mehrere Toiletten und Bäder und ggf. weitere Räume stehen zur Verfügung“, erläutert Pflegeberaterin Andrea Schulte.
Ziel der Wohngemeinschaft ist der Erhalt der Selbständigkeit der Bewohnerin oder des Bewohners einerseits und die Sicherstellung der notwendigen Hilfen und Betreuung andererseits.
Die meisten Pflege-Wohngemeinschaften, vor allem Demenz-Wohngemeinschaften, werden durch professionelle Träger, wie z.B. ambulante Pflegedienste koordiniert.
Worauf sollten Interessierte achten?
- Die Wohnungen sollten barrierefrei erreichbar und ausgestattet sein.
- Verträge für Wohnraum sowie Pflege und Betreuung sollten separat abgeschlossen und separat kündbar sein.
- Der Pflege- und Betreuungsdienst sollte frei wählbar sein.
- Die Leistungen und deren Finanzierung sollen transparent sein.
Nicht in allen Fällen ist eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gewährleistet. Hier sollten sich Interessierte bereits im Vorfeld beim Kreis Unna über die Rahmenbedingungen informieren.
– PK –
- Pflege- und Wohnberatung
