„Wenn Symptome auftreten, die nicht klar einer anderen Krankheit zugeordnet werden können und wenn Antibiotika nicht ansprechen, sollten Proben an das zuständige staatliche Untersuchungsamt in Arnsberg weitergeleitet werden, um eine mögliche Schweinepestinfektion abzuklären.“
Einen Impfstoff gegen die für die infizierten Tiere innerhalb weniger Tage tödlich verlaufenden, anzeigepflichtige Tierseuche gibt es nicht. Umso wichtiger sind Vorbeugung und ein funktionierendes Frühwarnsystem, das auf frühzeitiges Erkennen und schnelle Labordiagnose setzt.
Jäger sollen deshalb vermehrte Funde von toten Wildschweinen (Fallwild) melden und Proben amtlich untersuchen lassen. Auch auf Höfen tätige Tierärzte und Landwirte sollen mehr Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Material) einsenden, um fieberhafte Allgemeininfektionen, Aborte oder eine erhöhte Zahl von verendeten Tieren in schweinehaltenden Betrieben diagnostisch abzuklären.
Der Zutritt zu Ställen sollte auf unbedingt notwendige Besuche wie z.B. von Tierärzten beschränkt werden. Auch Fahrten zwischen Betrieben sollten wegen der Verschleppungsgefahr auf ein Mindestmaß zurückgefahren werden.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig. Es hält sich mehrere Wochen in gekühltem Fleisch und überlebt monatelang in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami, sogar jahrzehntelang in gefrorenem Fleisch. -PK-
