Die Broschüre des Kreises enthält eine Menge praktischer Tipps für die Anlage und Pflege von Hecken, Wissenswertes über ihre Funktionen sowie Hinweise zu Fördermöglichkeiten.
Vom 1. März bis zum 30. September ist das Roden, Abschneiden oder Zerstören von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der freien Landschaft verboten. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume sind von dieser gesetzlichen Regelung aber unberührt“, so Makala. Schonend bedeutet, dass die Tierwelt an ihren Lebensstätten nicht beeinträchtigt wird und im konkreten Fall ihre Deckungsmöglichkeiten mindestens über die aktuelle Vegetationsperiode erhalten bleiben. -PK-
Die Broschüre „Hecken in der freien Landschaft – Ratgeber für Anlage und Pflege“ ist bei Hartmut A. Kemper oder online erhältlich:
- Fördermöglichkeiten
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