Das Bundesministerium der Finanzen hat die Kfz-Zulassungsstellen zur Umsetzung der SEPA-Regelung verpflichtet und keinen Spielraum für eine andere Entscheidung vor Ort gelassen.
Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss. -PK-
- Merkblatt zum SEPA Verfahren (PDF)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuern - SEPA Kombimandat (PDF)
