Anträge auf Förderung von Streuobstwiesen können jeweils vom Frühjahr bis Ende Juli von Privatleuten, Naturschutzverbänden, aber auch anderen Vereinen und Gruppen gestellt werden. Gefördert werden freiwillige Pflanzmaßnahmen in der freien Landschaft, am Ortsrand oder auf größeren zusammenhängenden Flächen innerhalb einer Ortschaft, die langfristig nicht anderweitig genutzt werden sollen. Dabei sollte die für die Obstbäume zur Verfügung stehende Fläche mindestens 2.500 Quadratmeter betragen.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und eine kostenfreie Broschüre zum Thema Streuobstwiesen (Anpflanzung, Verbissschutz, Pflege, Sortenwahl) gibt es bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna, Platanenallee 16, 59425 Unna. Ansprechpartner ist Hartmut A. Kemper, Fon 0 23 03 / 27-22 70. -PK-
