Elf Personen fielen bei der Prüfung durch: Drei von Ihnen bekommen aber eine neue Chance.
Die Prüfung für den Fischereischein gliedert sich traditionell in zwei Teile. In der schriftlichen Prüfung müssen die künftigen Angler unterschiedlichste Fragen, die von der Fischkunde bis hin zur Gesetzeskunde reichen, beantworten.
Im zweiten Teil geht es um die Praxis. Hierbei muss die ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachgewiesen sowie eine Angel zum Fangen einer bestimmten Fischart waidgerecht zusammengestellt werden.
Von den 178 erfolgreichen Prüflingen kamen übrigens 13 nicht aus dem Kreis Unna.
Ab dem 1. Januar tritt eine neue Fischerprüfungsordnung in Kraft. Neben etlichen Änderungen im Fragenkatalog werden neue Arten von Fischen sowie eine neue Aufgabe bei den Ruten im praktischen Teil hinzu kommen. – PK –
