„Fahrzeughalter können künftig entscheiden, ob sie das Kennzeichen ihrer neuen Heimat haben oder ihr bisheriges behalten wollen“, erläutert Günter Sparbrod, Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Bislang war die Mitnahme nur innerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich. Den Weg zur Behörde und eine Gebühr können sich die Fahrer rollender Untersätze jedoch nicht sparen: Sie müssen ihre Fahrzeugpapiere bei der neuen Zulassungsstelle ändern lassen.
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