Die Schäden reichen von plötzlichem Hörverlust über Ohrgeräusche (Tinnitus) bis zu Verbrennungen und anderen Verletzungen.
„Untersuchungen zufolge erzeugen im Abstand von acht Metern explodierende handelsübliche Feuerwerkskörper einen Schallpegel zwischen 145 und 155 Dezibel“, weiß Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz. Bei lärmempfindlichen Personen kann dieser Spitzenpegel schon zu einer leichten Schädigung des Gehörs führen. Im Abstand von einem Meter werden Spitzenpegel zwischen 163 und 173 Dezibel erreicht. Dieser Lärm verstümmelt die sogenannten Sinneshärchen, den empfindlichen Teil im Innenohr. „Solche Schäden sind nicht mehr zu beheben“, warnt Dr. Jungnitz.
Aber nicht nur die lauten Knallkörper schädigen das Ohr. Spielzeugpistolen und -revolver sind nach Auskunft des Kreis-Mediziners ebenso gefährlich. Sie verursachen extrem kurze Schallpegelspitzen, die subjektiv als weniger laut empfunden werden, aber immerhin bis zu 160 dB erreichen. Direkt am Ohr abgefeuert, werden sogar 180 dB überschritten. Dr. Jungnitz: „Solche Spitzenpegel führen unweigerlich zu einem bleibenden Innenohrschaden.“
- PK -
