Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege- und Wohnberatung steht sie im Falle eines Pflegefalles für Fragen zur Verfügung – und zwar nicht nur im Standort Kamen im Severinshaus und bei den Terminen vor Ort im ganzen Kreisgebiet, sondern auf Wunsch auch zu Hause. Zu klären gibt es zurzeit neben den grundsätzlichen Pflege-Fragen ein ganzes Bündel an Neuerungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz.
Eine der wichtigsten Neuerungen: Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent angehoben. Dafür müssen die Versicherten keinen Antrag stellen, die Umstellung geschieht automatisch. Darüber hinaus wird der im Kreis Unna geltende Leitsatz „ambulant vor stationär“ gestützt. Denn Menschen sollen möglichst lange und möglichst selbständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können.
- Birgit Kalle -
- Pflege- und Wohnberatung
- Kurzinformation zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)
