Andreas Burkert, Dr. Dirk Kassen und Dirk Suchanek aus dem Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erläuterten die wichtigsten Neuerungen im Wohn- und Teilhabegesetz und dem neuen Alten- und Pflegegesetz. Tenor: Angesichts der zunehmenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen soll die Pflege durch Angehörige gefördert werden. Dafür sollen die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter verbessert werden.
Darüber hinaus sollen Pflegeheime durch eine gezielte öffentliche Förderung zu Modernisierungen motiviert werden. Ziel ist es, bis Sommer 2018 eine Einzelzimmerquote in bestehenden Heimen von bis zu 80 Prozent zu erreichen. In neuen Einrichtungen gehören Einzelzimmer bereits zum Standard.
Auch der Kreis selbst ist aktiv und erarbeitet derzeit eine verbindliche Bedarfsplanung. Sie sieht den einzelnen Menschen im Mittelpunkt und soll alternative Angebote wie Wohngemeinschaften oder Service-Wohnen weiterentwickeln und auch die Errichtung neuer Pflegeheime verhindern, wenn dafür der entsprechende Bedarf fehlt.
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- Nach dem Auftakt werden die neuen gesetzlichen Regelungen im Netzwerk Altenarbeit weiter diskutiert und vertieft. Die Informationen finden Sie hier: Landes-Pflegegesetze
- Weitere Informationen zum Thema finden sich beim Landesministerium: Rechtsgrundlagen
