Als erstes Gremium beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur mit der Überarbeitung der Anfang der 1990er Jahre beschlossenen Richtlinien und signalisierte mit Blick auf den abschließend entscheidenden Kreistag seine Zustimmung.
Der Kreis kümmert sich traditionell nicht nur um eigene Kulturangebote wie Ausstellungen oder musikalische Reihen, sondern unterstützt auch kulturelles Leben vor Ort. Gefördert werden im Kreisgebiet heimische kulturelle Vereinigungen oder auch Einzelpersonen.
Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen öffentlich sind, im Kreisgebiet stattfinden und Strahlkraft über den Veranstaltungsort hinaus haben. Keine Förderung gibt es für kommerzielle Aktivitäten, wenn bereits eine institutionelle Unterstützung erfolgt oder die Veranstaltung schon vorbei ist.
Nach den im März vom Kreistag zu verabschiedenden Richtlinien soll die Fördersumme maximal 30 Prozent des prognostizierten Fehlbetrages betragen, wobei die Höchstgrenze bei 1.500 Euro liegt.
- Constanze Rauert -
