Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer - das waren die Motive für insgesamt 405 Teilnehmer, sich im vergangenen Jahr zur Fischerprüfung anzumelden. 383 von ihnen bestanden sie auch. Damit lag die Durchfallquote bei 5,43 Prozent und damit etwas niedriger als 2013 (5,76 Prozent). Das geht aus der Jahresstatistik der Unteren Fischereibehörde hervor.
An der Frühjahrsprüfung 2014 nahmen 216 Personen teil. Davon fielen 13 durch. Im Herbst stellten sich 189 Teilnehmer der Herausforderung, neun von ihnen bestanden die Prüfung nicht.
Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten - von Allgemeiner Fischkunde über Natur- und Tierschutz bis Gesetzeskunde - beantworten. Im praktischen Teil müssen die Teilnehmer vor dem Prüfungsausschuss beweisen, dass sie die Angelgeräte waidgerecht zusammenstellen können. Außerdem müssen sie eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Prüfungszeugnis der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna.
Um ihrem Hobby nachgehen zu dürfen, benötigen die frisch gebackenen Angler einen gültigen Fischereischein, den die Stadt oder Gemeinde ausstellt.
- Birgit Kalle -
- Fischerprüfung nach Kommunen (PDF)
