Darauf weist die Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Unna hin. Die im Auftrag des Landes tätigen vier Fachleute werden in den genannten Städten voraussichtlich bis Dezember arbeiten und können sich durch einen Dienstausweis legitimieren.
Geologische Bestandsaufnahme
Die geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil von landesweiten Untersuchungen. Die gewonnenen Daten geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.
Die Informationen werden nach der Auswertung in die Fachinformationssysteme (Geologische Karte, Hydrologische Karte, Rohstoffgeologische Karte) eingearbeitet und stehen damit als wichtige Grundlageninformation für Planungen zur Verfügung.
Kleine Handbohrungen notwendig
Bei den Kartierungsarbeiten werden kleine Handbohrungen durchgeführt. Grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Flächen z. B. durch Aufgrabungen etwas verändern. Entstehende Schäden werden jedoch nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Wie der Geologische Dienst des Landes weiter mitteilt, können in Ausnahmefällen auch Sondierbohrungen bis zu 30 Meter Tiefe notwendig sein. In diesen Fällen werden die Grundeigentümer rechtzeitig informiert.
- Constanze Rauert -
- Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.gd.nrw.de.
