Denn: „Wer BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren“, betont Jörg Henf vom Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis. Zwar entsteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung erst mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Auf Vollständigkeit achten
Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, umso schneller kann auch die Leistung bewilligt werden.
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